- Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6
mm (.22 lfb/lr) und einem Höchstgewicht von 8 kg, Abzug und Schäftung beliebig, Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind
gestattet
- Munition: handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb/lr)
- Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm
- Waffe: Luftgewehre (dazu zählen auch Luftdruckgewehre, die zum Antrieb kalte Gase verwenden) im Kaliber 4,5 mm und einem Höchstgewicht von 5,5 kg,
maximal 7,5 Joule Mündungsenergie
- Munition: handelsübliche Geschosse (Diabolo) im Kaliber von maximal 4,5 mm
- Scheiben: Durchmesser der 10 = 0,5 mm, Ringabstand = jeweils 2,5 mm
- Entfernung: 10 m
- Anschlag: stehend freihändig, wobei der Schütze völlig frei (ohne Anlehnung und künstliche Stützen) stehen muss
- Waffe: Luftgewehre (dazu zählen auch Luftdruckgewehre, die zum Antrieb kalte Gase verwenden) im Kaliber 4,5 mm und einem Höchstgewicht von 5,5 kg,
maximal 7,5 Joule Mündungsenergie
- Munition: handelsübliche Geschosse (Diabolo) im Kaliber von maximal 4,5 mm
- Scheiben: Durchmesser der 10 = 0,5 mm, Ringabstand = jeweils 2,5 mm
- Entfernung: 10 m
- Anschlag: stehend
- Waffe: Luftpistolen (dazu zählen auch Luftdruckpistolen, die zum Antrieb kalte Gase verwenden) jeder Art Kaliber 4,5 mm, die äußeren Maße dürfen 200
mm Höhe, 420 mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten, Gewicht maximal 1,5 kg inklusive Laufbeschwerung, Abzugsgewicht mindestens 500 g, Stecher und Rückstecher sind nicht erlaubt, Mehrlader
dürfen nur als Einzellader verwendet werden
- Munition: handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal 4,5 mm
- Scheiben: Durchmesser der 10 = 11,5 mm, der Ringe 1 bis 9 = je 8 mm
- Entfernung: 10 m
- Anschlag: stehend freihändig